Auf der Grundlage des § 9 Ziff.4 der Satzung vom Autak e.V. hat die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung am 05.05.2021 in Aachen die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft. Der Beitrag wird jedes Semester am 01.04. bzw. 1.10. fällig. Bei Aufnahme als zahlendes Mitglied wird der Mitgliedsbeitrag sofort und in voller Höhe fällig.
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
Bei Erhöhung der Beiträge haben zahlende Mitglieder die Möglichkeit zur unmittelbaren Kündigung.
Mitgliedschaft | Anmerkung | Beiträge pro Semester |
Aktive Mitglieder | 20 Euro (Ermäßigt* 10 Euro) | |
Probemitgliedschaft | Für maximal 1 Semester Kein Stimmrecht | Kostenlos |
Passive Mitglieder | Kein Stimmrecht | 10 Euro |
Ehrenmitgliedschaft | Zur Repräsentation des Vereins; Kein Stimmrecht | Kostenlos |
Sponsoren | Kein Stimmrecht | Individuell |
© ALLE RECHTE VORBEHALTEN